Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus einkommensschwachen Familien haben einen Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft.
Wer ist anspruchsberechtigt?
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien, die Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld), Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, haben einen Rechtsanspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket.
Welche Leistungen gibt es?
- eintägige Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten für Schülerinnen und Schüler,
- Schulbedarf für Schülerinnen und Schüler,
- Schülerbeförderungskosten für Schülerinnen und Schüler,
- Lernförderung für Schülerinnen und Schüler,
- Zuschuss zur gemeinsamen Mittagsverpflegung für Schülerinnen und Schüler,
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
Anträge erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Behörde.