FAQs - Gemeinschaftsschule

Die Gemeinschaftsschule bietet Unterricht auf allen drei Niveaustufen an:

  • grundlegendes Niveau – Ziel: Hauptschulabschluss
  • mittleres Niveau – Ziel: Realschulabschluss
  • erweitertes Niveau – Ziel: Übergang zum allgemeinbildenden und beruflichen Gymnsium

Dabei können die bearbeiteten Niveaus auch innerhalb eines Faches variieren.

An unserer Gemeinschaftsschulen unterrichten Lehrkräfte aller Schularten, der Förderschule, der Hauptschule, der Realschule und des Gymnasiums.

Nein, die Schülerinnen und Schüler werden abgeholt, wo sie stehen und nach ihrem Leistungsvermögen auf unterschiedlichen Niveaustufen gefördert.

Ja, eine zweite Fremdsprache muss angeboten werden, um den Übergang ins allgemeinbildende Gymnasium zu ermöglichen. Das Kultusministerium hat festgelegt, dass die zweite Fremdsprache (als Wahlpflichtfach wie in der Realschule) in Klasse 6 beginnt. Dies ist an unserer Gemeinschaftsschule Französisch.

In der Gemeinschaftsschule erhalten Eltern einen Lernentwicklungsbericht, der viel detailliertere Aussagen erlaubt, als eine Note. Auf Wunsch der Eltern muss jederzeit eine Übersetzung in Noten erfolgen. Ab der Klassenstufe 9 und beim Wechsel auf andere Schularten werden wegen der Vergleichbarkeit Noten erteilt.

Selbstverständlich, die Gemeinschaftsschule ist eine inklusive Schule. Das bedeutet, dass auch Kinder mit Benachteiligungen in dieser Schulform willkommen sind. Je nach Behinderung gibt es Gruppenlösungen, für die das Staatliche Schulamt zuständig ist.

Durch längeres gemeinsames Lernen und durch bestmögliche individuelle Förderung will die Gemeinschaftsschule den unterschiedlichen Voraussetzungen der Schüler*innen gerecht werden. Die Schülerinnen und Schüler lernen miteinander und voneinander und entwickeln dadurch wichtige soziale und personale Kompetenzen.

Die Lern- und Unterrichtsorganisation beinhaltet:

  • gemeinsames Lernen (Frontalunterricht, Präsentationen, Vortrag, Referat, …)
  • kooperativer Unterricht (Projekte, Gruppen- und Partnerarbeit, …)
  • individualisierter Unterricht (Selbstorganisiertes Lernen, Wochenplan, Lernwegelisten, Kompetenzraster, Lerntagebuch, Lernwerkstatt, …)

Bis zum Ende der 4. Klasse Grundschule gelingt eine gemeinsame Beschulung hervorragend. Warum soll es in der 5. Klasse und später nicht auch funktionieren? Die Gemeinschaftsschule will die zu frühe Auslese vermeiden und allen Kindern eine faire Chance bieten, sich entsprechend ihrer persönlichen Disposition zu entwickeln.

Nach erfolgreichem Abschluss der Klassenstufe 10 mit dem mittleren Bildungsabschluss sind folgende Übergänge möglich:

  • Übergang in die berufliche Ausbildung
  • Übergang in berufliche Gymnasien (TG, WG…)
  • Übergang in die gymnasiale Oberstufe eines allgemeinbildenden Gymnasiums

An der Merkurschule Ottenau als Gemeinschaftsschule sind folgende Abschlüsse möglich:

  • Hauptschulabschluss nach Klasse 9 oder Klasse 10,
  • mittlerer Bildungsabschluss der Realschule nach Klasse 10 (kein Werkrealschulabschluss)